Hagel-Unwetter am 15. Juni 2019

Meinungsaustausch über aktuelle Themen
Antworten
Benutzeravatar
webmaster
Site Admin
Beiträge: 99
Registriert: 29.12.2006, 17:58

Hagel-Unwetter am 15. Juni 2019

Beitrag von webmaster » 20.06.2019, 20:01

In der Nacht vom 14. auf den 15.6.2019 entlud sich eine Gewitterzelle über dem Glenetal mit einer Niederschlagsmenge von ca. 27 l/qm im Durchschnitt.
Hier das DWD Wetter-Radar um 4.05 Uhr:
Bild
Nach anfänglich normalen Gewitterschauern steigerte sich das Unwetter mit heftigem Hagel, der im Zeiraum 4:00 - 4:06 Uhr seinen Höhepunkt erreichte, bei dem Hagelkörner in Tennisball-Größe erhebliche Schäden verursachten.
Bild
Bild
Neben zerborstenen und beschädigten festen Einbauten an Gebäuden wie die oben gezeigte PVC-Dachrinne, die durch eine Gebäudeversicherung schadensmäßig abgedeckt sind, wurden auch unzählige bewegliche Gegenstände in Garten und Balkon/Terrasse geradezu vernichtet (Hausrat).
Fahrzeuge ohne Überdachung hatten keine Chance und wurden gnadenlos verbeult.

Video um 4.05 Uhr

Dieses Video wurde beim Unwetter-Höhepunkt aufgezeichnet und verdeutlicht ein ständig wiederkehrendes Problem mit dem Oberflächenwasser eines am Ortsrand gelegenen Ackers der Familie Röhrig. - Wasser und Schlamm ergießen sich auf die Straße und fließen talwärts Richtung 'Am Gänsestein'.
Im Hintergrund des Videos ist gut zu erkennen, wie diese Wassermengen die zahlreichen Hagelkörner einschließlich Schlamm vom Acker mit sich reißen. Da z. Zt. Getreide auf besagtem Acker angebaut ist, sind die Schlamm-Massen noch überschaubar. Bei Rübenanpflanzungen hingegen sind nach Überschwemmungen regelmäßig nachträgliche Reinigungen der Fahrbahn erforderlich.
Mich wundert, dass hier nicht nach dem Verursacher-Prinzip der Grundstückseigentümer damit belastet wird und die Wassermassen über bebaute Grundstücke abfließen.
Auch erscheint es mir sinnvoll zu sein, dieses Problem durch Ableitung der Wasser- und Schlamm-Massen in die Glene unterhalb des Ackers dauerhaft in den Griff zu bekommen. - Ich denke, dass hier der Ortsbürgemeister in der Pflicht ist, um entsprechende Initiativen und konkrete Maßnahmen zu ergreifen!
Grüße vom 'Webmaster'

Antworten